Regeln für Krankentage



Regeln fuer Krankentage

Krankheiten im Arbeitsleben
auszukurieren wird immer schwieriger.




An alle Mitarbeiter/innen

Neue Richtlinien und Regeln für den Krankheits- oder Todesfall



Krankheitsfall
Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung mehr! Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis mehr. Wir sind der Meinung, wer in der Lage ist den Arzt aufzusuchen, kann auch zum Dienst erscheinen.


Todesfall in der Familie
Auch das ist keine Entschuldigung! Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun und die notwendigen Maßnahmen kann genau so gut ein anderer treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen lassen, geben wir Ihnen evtl. eine Stunde frei. Vorausgesetzt Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem laufenden.


Eigener Todesfall
Sie dürfen mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns

1. mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben Bescheid geben, damit wir uns nach einer Ersatzkraft umsehen können.
2. sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, dann rufen Sie uns bitte bis spätestens 8:00 Uhr an, damit wir noch eine Aushilfe einsetzen können.
Allerdings ist dies nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden Arztes möglich. Liegen diese nicht rechtzeitig vor, wird Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen.


Freistellung wegen Operation
Diese Unsitte kann nicht länger geduldet werden! Wir bitten Sie dringend, sich jeden Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir meinen, so lange Sie bei uns beschäftigt sind, benötigen Sie alles was Sie besitzen und dürfen auf keinen Fall etwas davon entfernen lassen. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Das Abtrennen eines Teiles von Ihnen verstieße gegen den zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Arbeitsvertrag.


Krankenfreistadt, den 01. April 2001
Personalbüro


Durchschrift an:

- Vorstand
- Betriebsrat



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